Wohnmobilversicherung

Ihr Reisemobil versichern wir über den Sondertarif für Reisemobile der MMV GmbH – Spezialmakler für Reisemobile
  • 5Sondereinstufung SF8 möglich: Für Neueinsteiger, wenn keine Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist und der Versicherungsnehmer mind. 25 Jahre alt ist
  • 5Keine Fahrerkreisbeschränkung
  • 5Keine Kilometerbegrenzung
  • 5Optional abschließbar:
  • KSpezial-Schutzbrief inkl. Auslandsschadenschutz
  • KFahrerschutzversicherung
  • KInhaltsversicherung

Die Vorteile der Reisemobilversicherung der MMV GmbH

Haftpflichtdeckung

100 Millionen bei Sachschäden
12 Millionen bei Personenschäden

Voll-/Teilkaskoversicherung

versicherbar für Fahrzeuge bis einschließlich 25 Jahre

24 Monate Neupreisentschädigung

bei Totalschaden oder Entwendung

Keine Selbstbeteiligung

bei Reparatur von Hagel- und Sturmschäden

Kein Abzug

von 50% bei Abrechnung nach Gutachten von Elementarschäden

Nur 150 Euro statt 500 Euro Selbstbeteiligung

bei Elementarschäden

Reifenplatzer über Vollkasko

Örtlicher Geltungsbereich

Kein Zuschlag für Reisen nach Tunesien, Marokko und in die Türkei

Kurzzeitkennzeichen mit Vollkasko-Deckung

in Deutschland

Auch Firma als Versicherungsnehmer möglich, wenn keine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs

Rabatt für GFK- und Anti-Hagel-Schutzdach und Kastenwagen

optional abschließbar:

Spezial-Reisemobil-Schutzbrief inkl. Auslandsschadenschutz

Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies kann sein: Pannnendienst, Abschleppen, Übernachtung.

Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrags, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse.

Erleiden Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt Ihre Kfz-Versicherung den Schaden – und zwar so, als ob Ihr Unfallgegner ebenfalls bei Ihrer Versicherung Kraftfahrt-Haftpflicht versichert wäre. Sie können Ihre Ansprüche direkt bei Ihrer Versicherung geltend machen. Entschädigt wird nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wird das Recht des Unfalllandes angewandt. Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers,
werden auf die Versicherungsleistung angerechnet.

Fahrerschutzversicherung

Alle mitfahrenden Personen können bei einem Unfall ihre Schadensansprüche über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung geltend machen, mit Ausnahme des Fahrers. Der Fahrer geht bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall leer aus. Deshalb besteht die Fahrerschutzversicherung ausschließlich für den Fahrer und seine Hinterbliebenen. Nur durch eine Fahrerschutz-Versicherung hat er die gleichen Ansprüche wie seine Beifahrer.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung dient dazu, lose Teile im Fahrzeug gegen Diebstahl, Schäden durch Unfall, räuberischer Erpressung, Überschwemmung oder Brand abzusichern. So sind Sie auch auf Reisen stets sicher unterwegs. Die Inhaltsversicherung gilt rund um die Uhr und auch außerhalb von Campingplätzen.

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