Wohnmobilversicherung
- 5Sondereinstufung SF8 möglich: Für Neueinsteiger, wenn keine Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist und der Versicherungsnehmer mind. 25 Jahre alt ist
- 5Keine Fahrerkreisbeschränkung
- 5Keine Kilometerbegrenzung
- 5Optional abschließbar:
- KSpezial-Schutzbrief inkl. Auslandsschadenschutz
- KFahrerschutzversicherung
- KInhaltsversicherung
Die Vorteile der Reisemobilversicherung der MMV GmbH
Haftpflichtdeckung
12 Millionen bei Personenschäden
Voll-/Teilkaskoversicherung
versicherbar für Fahrzeuge bis einschließlich 25 Jahre
24 Monate Neupreisentschädigung
bei Totalschaden oder Entwendung
Keine Selbstbeteiligung
bei Reparatur von Hagel- und Sturmschäden
Kein Abzug
von 50% bei Abrechnung nach Gutachten von Elementarschäden
Nur 150 Euro statt 500 Euro Selbstbeteiligung
bei Elementarschäden
Reifenplatzer über Vollkasko
Örtlicher Geltungsbereich
Kein Zuschlag für Reisen nach Tunesien, Marokko und in die Türkei
Kurzzeitkennzeichen mit Vollkasko-Deckung
in Deutschland
Auch Firma als Versicherungsnehmer möglich, wenn keine gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs
Rabatt für GFK- und Anti-Hagel-Schutzdach und Kastenwagen
optional abschließbar:
Spezial-Reisemobil-Schutzbrief inkl. Auslandsschadenschutz
Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies kann sein: Pannnendienst, Abschleppen, Übernachtung.
Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrags, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse.
Erleiden Sie mit Ihrem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt Ihre Kfz-Versicherung den Schaden – und zwar so, als ob Ihr Unfallgegner ebenfalls bei Ihrer Versicherung Kraftfahrt-Haftpflicht versichert wäre. Sie können Ihre Ansprüche direkt bei Ihrer Versicherung geltend machen. Entschädigt wird nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wird das Recht des Unfalllandes angewandt. Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers,
werden auf die Versicherungsleistung angerechnet.
Fahrerschutzversicherung
Alle mitfahrenden Personen können bei einem Unfall ihre Schadensansprüche über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung geltend machen, mit Ausnahme des Fahrers. Der Fahrer geht bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall leer aus. Deshalb besteht die Fahrerschutzversicherung ausschließlich für den Fahrer und seine Hinterbliebenen. Nur durch eine Fahrerschutz-Versicherung hat er die gleichen Ansprüche wie seine Beifahrer.
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung dient dazu, lose Teile im Fahrzeug gegen Diebstahl, Schäden durch Unfall, räuberischer Erpressung, Überschwemmung oder Brand abzusichern. So sind Sie auch auf Reisen stets sicher unterwegs. Die Inhaltsversicherung gilt rund um die Uhr und auch außerhalb von Campingplätzen.