Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB). Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

Versicherte Gefahren und Schäden

Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar (bei uns immer eingeschlossen):

  • Mietsachschäden
  • Tierhüterrisiko
  • Flurschäden
  • Fohlen bis zu 12 Monate
  • Deckschäden
  • private Kutschfahrten
  • Reitbeteiligungen
  • unentgeltlicher Verleih (wenn das Pferd an einen berechtigten Reiter verliehen wird)

Leistungen des Versicherers

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

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