Hausverwalter WEG
Als Hausverwalter sind Sie zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 19 WEG verpflichtet. Zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung zählt unter anderem eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Um die Verwaltung der Versicherungsverträge zu erleichtern, bieten einige Versicherer entsprechende Hausverwalterkonzepte an. Diese Konzepte koppeln die unterschiedlichen Versicherungen und policieren sie in einem Versicherungsvertrag. So muss sich der Hausverwalter nicht mit mehreren Gesellschaften auseinandersetzen, sondern hat alle Versicherungsangelegenheiten in einem einzigen Vertrag. Produktlösungen mit einfacher Tarifierung nach Wohneinheiten für die zu betreuenden Objekte respektive für das Portfolio der Hausverwaltung sind Kombinationsmöglichkeiten aus:
- Wohngebäude- und/oder Inhaltsversicherung
- Elementardeckung
- Glasversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter
- weitere Zusatzbausteine, je nach ausgewähltem Anbieter/Produkt
Viele Versicherer bieten verschiedenste Kombinationsmöglichkeiten, sodass sich für jedes Unternehmen das Passende finden lässt.